Bekannt ist, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

 Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
  • Für alle Bereiche, in denen die Maskenpflicht und die Nachweispflicht des Geimpften- oder Genesenenstatus entfällt, gibt es im Zuge des Hausrechts weiterhin die Möglichkeit auf einem Mund-Nasenschutz und/oder einen 2G/3G-Nachweis zu bestehen.
  • Die Stadt Langenfeld macht von diesem Hausrecht Gebrauch und behält die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden und somit auch in allen Turn- und Sporthallen bei.
  • In allen genannten städtischen Einrichtungen entfällt ab dem 3. April 2022 die bislang noch geltende 3G-Regelung.
  • Für die Nutzung der Walter-Reiffers-Halle gilt also: Maske beim Eintritt aufsetzen und bis zur eigentlichen Sportausübung aufbehalten. Umkleidekabinen nur mit drei oder vier Aktiven nutzen und hierbei auf Abstand achten.
  • Siehe auch die aktuellen Verordnungen, welche bis zum 30.4.2022 gültig sind.
  • https://www.mags.nrw/2Fcoronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
April 2022
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